Kläranlagen sind vielfach die größten öffentlichen Energieverbraucher in den Kommunen. Die Abwasserwirtschaft verbraucht in Deutschland auf Kläranlagen etwa 4 TWh (= 1 Mio. KWh) elektrische Energie. Deshalb werden seit 25 Jahren Aktivitäten zur Optimierung von Energieverbrauch und –bereitstellung gefördert und Maßnahmen umgesetzt. Das Land NRW veröffentlichte deshalb im Jahr 1999 ein erstes „Energiehandbuch“, das lange als Standartwerk in der deutschen Wasserwirtschaft galt.

Frau Ministerin Schulze Föcking und der Vorstand des FIW, Prof. Johannes Pinnekamp. Bild: Ruhrverband

Frau Ministerin Schulze Föcking erhält das im FiW erstellte neue Energiehandbuch NRW vom geschäftsführenden Vorstand Prof. Johannes Pinnekamp. Bild: Ruhrverband

Wasser- und Energiewirtschaft entwickelten sich seitdem erheblich: Veränderungen im Energiemarkt, vielfache Aktualisierungen im Energie- und Abgabenrecht, Beiträge der Energiewende und wesentliche Technologieentwicklungen veränderten die Rahmenbedingungen nennenswert. Deshalb förderte das LANUV – Landesamt für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz NRW das FiW mit einer Projektfinanzierung zur Entwicklung neuer Bausteine für das Energiehandbuch und schließlich auch einer Überarbeitung des gesamten Werkes. Mit ausgewiesenen Fachpartnern aus Planung und Mess-, Steuer- und Regeltechnik wurde die entsprechende Expertise abgesichert. Aus der Ingenieurgesellschaft Tuttahs & Meyer engagierte sich Herr Prof. Markus Schröder mit seinem zusätzlichen Netzwerk aus dem Präsidium der DWA und entsprechenden Ausschüssen und setzte Fachexperten aus seinem Team ein. Das Büro SETAcom vertrat Herr Dr Seibert-Erling.

Anlässlich der größten siedlungswasserwirtschaftlichen Tagung in Deutschsprachigen Raum – der Essener Tagung – überreichte am 14. März der geschäftsführende Vorstand des FiW, Herr Prof. Pinnekamp, das druckfrische Energiehandbuch_2.0 „Energie in Abwasseranlagen“ an Frau Schulze-Föcking, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW.

Das Handbuch kann über das LANUV NRW bezogen werden.